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Welche Leistungen sollen erbracht werden?

Unser Einzugsgebiet für Privatkunden ist auf 50 km um Karlsdorf-Neuthard begrenzt (inbegriffen sind: Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, Landau). Diese Entfernung resultiert aus der Auswertung bisheriger Aufträge. Bei Entfernungen >50km steht in den meisten Fällen die Anfahrt nicht mehr im Verhältnis zur Auftragssumme.

Schritt 1 von 6

  • 1. Wie viele Bäume sollen gefällt werden?

  • Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 1 ein.

Schritt 1 von 7

  • 1. Grund der Pflege?

Schritt 1 von 5

  • 1. Wurzel entfernen/Fräsen

    Wichtig: Wir übernehmen keine Haftung für die Beschädigung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich des auszufräsenden Wurzelstockes sind seitens des Auftraggebers zu markieren. Sollten Leitungen vorhanden sein, kann der Wurzelstock nur in Handschachtung ausgegraben werden.

Schritt 1 von 3

  • 1. Was können wir für Sie tun?

Sturmschaden durch Baum – Was Sie wissen sollten.

Sturmschaden – Was ist zu tun?

Es sollte zuerst geprüft werden, ob ein Personenschaden entstanden ist. In diesem Fall oder auch bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs sollte man in jedem Fall die Feuerwehr bzw. die Polizei hinzuziehen. Diese regelt das weitere Vorgehen bis die Situation vor Ort gesichert ist. Im Anschluss sollten Sie direkt und umgehend mit Ihrer Haftpflichtversicherung (Schäden bei Dritten, zB. Nachbar) oder Gebäudeversicherung (Schäden auf eigenem Grund) Kontakt aufnehmen.

 

Sturmschaden durch Baum – Wer zahlt?

Falls bei Sturm ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, muss der Baumeigentümer auch dann den Schaden ersetzen, wenn der Baum nicht erkennbar marode war. Ausreichend für einen Schadenersatzanspruch ist bereits, wenn der Baum scheinbar unversehrt, aber altersschwach war, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. 4 U 73/01).

 

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